Sonntagnachmittag (17.09.2023) versuchte ein algerischer Staatsangehöriger seiner Festnahme auf dem Hauptbahnhof Stralsund zu entkommen, was ihm jedoch nicht gelang.
Um 15:00 Uhr sprachen Bundespolizisten den 25-Jährigen an, welcher sofort versuchte sich von den Beamten zu entfernen. Dabei ließ er sogar seinen mitgeführten Rucksack zurück. Der Fluchtversuch missglückte und bei der folgenden Überprüfung der Personalien wurde die Fahndungsnotierung festgestellt.Demnach wurde der Mann durch die Staatsanwaltschaft Schwerin per Sicherungshaftbefehl gesucht. Er wurde im Oktober 2022 zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten wegen Sachbeschädigung verurteilt. Auflagen der Bewährung waren 100 Stunden gemeinnützige Arbeit sowie jeden Wechsel des Wohn- und Aufenthaltsortes dem Gericht mitzuteilen.
Da der Mann diese Bewährungsauflagen nicht erfüllte, ging es für ihn nach der Richtervorführung in die Justizvollzugsanstalt.
