Die Polizei in Stralsund wurde am Dienstag, dem 21. Januar 2025 darüber informiert, dass es zu einem mutmaßlich verdächtigen Ansprechen von Kindern gekommen sei.

In diesem Zusammenhang teilte eine Mutter der Polizei mit, dass ihr 9-jähriger Sohn am Dienstag, dem 21. Januar 2025 gegen 12:50 Uhr in der Heinrich-von-Stephan-Straße offenbar von einem unbekannten Mann und einer bislang unbekannten Frau angesprochen und ausgefragt wurde. Das Kind befand sich mit einer Klassenkameradin (8-Jährig) auf dem Weg zum Schulhort. Die Kinder brachen das Gespräch ab und gingen weiter zum Hort.

Nachdem der Schulhort Kenntnis über den Vorfall am Dienstag erhielt, wurden die Kinder am Mittwoch, dem 22. Januar 2025 gegen 13 Uhr von einer Erzieherin von der Juri-Gagarin-Schule abgeholt. In der Nähe des Hortes erkannte ein Kind die Frau vom Vortag.

Nach jetzigem Stand der Ermittlungen können die Personen vom 21. Januar 2025 wie folgt beschrieben werden. Die männliche Person war circa 30 Jahre alt, etwa 1,90 Meter groß und trug eine schwarze Mütze. Die Frau wird auf circa 20 Jahre geschätzt, etwa 1,60-1,70 Meter groß. Beide sprachen deutsch und führten offenbar jeder einen Hund mit sich. Er einen großen, schwarz/weißen mit kurzem Fell. Der Hund der Frau war eher klein, mit weißem, wuscheligem Fell.

Die Polizei Stralsund nimmt die Schilderungen des Kindes sehr ernst und prüft aktuell mögliches strafbares Handeln. Hierzu werden Zeugen gesucht, die Hinweise zu weiteren verdächtigen Feststellungen geben können oder Angaben zu den Personen machen können. Auskünfte nimmt die Polizei Stralsund unter der Telefonnummer 03831-28900 oder der Onlinewache unter www.polizei.mvnet.de entgegen.

Verständlicherweise sorgen Vorfälle dieser Art insbesondere bei Eltern für große Verunsicherung. Viele Eltern wenden sich nach verdächtigen Erlebnissen ihrer Kinder mit zahlreichen Fragen an die Polizei. Das ist nachvollziehbar und in diesen Fällen genau der richtige Weg.

Wenn Ihr Kind von einem Vorfall berichtet, bei dem es von einer fremden Person angesprochen und sogar bedrängt oder berührt wurde, sind die polizeilichen Ratschläge:

  • Bemühen Sie sich, Ruhe zu bewahren,
  • vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es bei Ihnen in Sicherheit ist,
  • geben Sie dem Kind die Bestätigung, dass es richtig war, darüber
    zu sprechen,
  • glauben Sie Ihrem Kind,
  • hören Sie den Schilderungen Ihres Kindes aufmerksam zu und
    lassen Sie es ausreden,
  • lassen Sie Ihr Kind mit eigenen Worten berichten und versuchen
    Sie, ihre eigenen Eindrücke nicht als Wahrnehmung Ihrer Kinder
    zu bewerten,
  • verständigen Sie in Akutsituationen sofort über den Notruf 110
    die Polizei,
  • informieren Sie auch dann die Polizei, wenn die Tat schon einige
    Stunden zurückliegt.
    Darüber hinaus ist schon im Vorfeld wichtig, mit Kindern solche Situationen in einer ruhigen Atmosphäre zu besprechen. Machen sie die Situation für sich und Ihr Kind handhabbar. Legen Sie mit ihrem Kind gemeinsam fest, wie es sich verhalten kann, wenn es von einer fremden Person angesprochen wird. Ermuntern Sie Ihr Kind, dass es “Nein” sagen darf. Ihr Kind darf Gespräche mit Fremden sofort und auch bestimmend unterbinden.

Überlegen Sie, wo Ihr Kind Hilfe bekommen kann, wenn es ohne die Begleitung eines Erwachsenen unterwegs ist. Motivieren Sie Ihr Kind, um Hilfe zu bitten, wenn es Hilfe braucht. Kennt Ihr Kind den Polizeiruf 110? Und erinnern Sie erneut daran, dass der Notruf immer kostenlos ist und von jedem Telefon aus gewählt werden kann.

Gleichzeitig sollen Eltern sensibilisiert werden, zum einen dahingehend falls Kinder etwas Vergleichbares erzählt haben, aber das Erzählte bisher in keinen Kontext gebracht werden konnte und zum anderen, um ihren Kindern entsprechende Handlungshilfen anzubieten:

  • sie sollen dem eigenen Gefühl vertrauen, wenn einem etwas
    komisch/bedrohlich vorkommt, dürfen Kinder laut schreien und
    weglaufen,
  • Kinder haben das Recht “Nein” zu sagen und Hilfebitten
    abzulehnen: Sätze wie “Nein! Lassen Sie mich in Ruhe!” sind in
    diesem Falle richtig,
  • Kinder können sogenannte “Rettungsinseln” ansteuern und Hilfe
    einfordern (Geschäfte, Lokale oder öffentliche Einrichtungen),
  • nach Möglichkeit sollen Kinder sich in Gruppen aufhalten und zur
    Schule oder nach Hause gehen.
    Weiterhin ergeht der dringende Appell an die Bevölkerung: Prüfen Sie vor dem Weiterleiten von Nachrichten in Messanger-Diensten den Wahrheitsgehalt des Inhaltes. Wir bitten Sie, in dieser sensiblen Thematik weder Vermutungen noch mutmaßliches Wissen vor allem über Social Media und Status-Meldungen zu verbreiten.

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